Allgemeine Geschäftsbedingungen
Morgenstern Vertriebscoaching
Allgemeines
Morgenstern Vertriebscoaching führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten
Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich
nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Meine Stellungnahmen und Empfehlungen
bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem
Fall ersetzen.
Ich bin berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur
Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und
Steuerfragen werden von mir auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch
erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
Ich erbringe meine Beratungsleistungen auf der Grundlage der mir vom Auftraggeber oder
seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von mir
auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit
liegt beim Auftraggeber.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht.
Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der aktuell gültigen Preisliste und/oder in
der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching
bzw. die Beratung außerhalb VS statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in
angemessenem Rahmen berechnet.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des
Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.
Eigenanteile für geförderte Coaching-Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen.
Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne
Abzug fällig. Die Zurückbehaltung meines Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig,
wenn die Ansprüche des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug ist Günter Morgenstern berechtigt, den offenen Betrag mit 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Darüber hinaus wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr on Höhe von 25,- Euro fällig.
Diese Maßnahmen treten ohne Ankündigung ab dem 14.Tag nach Rechnungsstellung in Kraft,
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Günter Morgenstern über den Betrag verfügen kann.
Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck auf dem Konto
gutgeschrieben ist.
Nach Auftragsbearbeitung durch Günter Morgenstern erhält der Auftragnehmer ein Nutzungsrecht
an den Arbeitsergebnissen des spezifisch vereinbarten Aktionsziels, dass zunächst nicht ausschließlich
ist und von Güter Morgenstern frei widerrufen werden kann. Erst nach vollständiger Honorarzahlung
des Auftraggebers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.
Beide Vertragspartner verpflichten sich bindend an die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag
definierten Leistungen und Preise, sowie deren fristgerechte Erfüllung und Zahlung.
Neukunden
Vor erstmaligem Projektbeginn ist seitens des Auftraggebers eine Abschlagszahlung in Höhe von 50%
des Auftragswertes zu leisten. Die Zahlungsbedingungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung
festgelegt. Bei Rahmenverträgen oder zeitlich länger andauernden zeitbasierten Aktionszeiträumen
wird die Dienstleistung gemäß Vertrag oder Auftragsbestätigungsregelung monatlich abgerechnet.
Fremdkosten (Portogebühren/Telefongebühren) werden sofort nach Abrechnung durch die
entsprechende Institution (Telefongesellschaft) dem Auftraggeber zu gleichen Teilen berechnet.
Rücktrittsvereinbarung
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber bis zu einer Woche vor Auftragsbeginn wird
eine Stornogebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Auftragswertes geltend gemacht.
Bei späteren Absagen bis zum Beginn wird eine Stornierungsgebühr von 40% des vereinbarten
Auftragswertes verrechnet. Zeitliche Verschiebungen des Beginns sind bis zu einem Monat vor dem
ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem
ursprünglich vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro erhoben.
Günter Morgenstern ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber
mit der Zahlung der fälligen Rechnung länger als zwei Wochen in Rückstand gerät, oder das
Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. § 900 ZPO eingeleitet, oder ein
Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt worden ist. Im Falle der vorerwähnten Kündigung
behält sich Günter Morgenstern als Schadenersatz ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Vertrages. Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw.
Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag
13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch!
Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.
Copyright
Alle an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der
vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Günter Morgenstern.
Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Günter Morgenstern
ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Versicherungsschutz
Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb
der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine
Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische
Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber.
Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Günter Morgenstern.
Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den
Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Günter Morgenstern handelt es sich um eine
reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
Meine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsvertrages ist auf
die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
Ich sichere zu, dass ich gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit in angemessenem
Umfang versichert bin. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung
beschränkt.
Im Falle einer mangelbehafteten Leistung bin ich zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen
der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Vertraulichkeit
Günter Morgenstern verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen,
geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages
unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Günter Morgenstern,
die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme
Dritter zu schützen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht,
von in der Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der
Auftraggeber in Kauf.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht
auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam
machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht
garantiert werden können. Der Coach steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und Unterstützung bei
Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet.
Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Villingen-Schwenningen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Falls einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sind oder werden sollten, wir die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch
gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommen.
Veränderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (per Fax,
Mail oder auf dem Postweg). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Villingen-Schwenningen, den 10.03.2012
Günter Morgenstern